Genehmigungspflicht für Katalonien ab 1. Mai 2024

Ab dem kommenden Mittwoch, dem 1. Mai 2024, werden alle Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise oder der unteilbaren Ladung, die sie befördern, bestimmte Abmessungen/Gewichte überschreiten, für das katalanische Hoheitsgebiet einer gesonderten Genehmigungspflicht unterliegen.

Die katalanische Verkehrsbehörde hat darauf hingewiesen, dass bestehende spanische Genehmigungen der DGT (Dirección General de Tráfico) bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit verwendet werden können. Dies gilt bis auf weiteres sowohl für Strecken- als auch für Jahresgenehmigungen.

Bei Fragen oder für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren!

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