Neue Begleitungs Vorschriften der wallonischen Regierung für den Straßenverkehr von Ausnahmefahrzeugen in Kraft.
Die neuen Bedingungen und Vorschriften gelten nur in der Wallonischen Region!!
In Flandern und Brüssel bleiben alle bisherigen Vorschriften und Bestimmungen in Kraft.
1 Begleiter Länge > 27m00
1 Begleiter Breite > 3m20
2 Begleiter Länge > 30m00
2 Begleiter Breite > 4m00
3 Begleiter Länge > 35m00
Bei einem hinteren Überhang von mehr als (>) 3m00 ist 1 Begleiter erforderlich.
Bei einem hinteren Überhang von mehr als (>) 3m00 in Kombination mit einer Breite von (>) 3m20 und einer Länge von (>) 27m00 sind 2 Begleiter erforderlich.